Verordnung über touristische Mietwohnungen 2024 und Antragsleitfaden

Verordnung über touristische Mietwohnungen 2024 und Antragsleitfaden

Verordnung über touristische Mietwohnungen 2024 und Antragsleitfaden


1. Zweck und Geltungsbereich der Verordnung

Die Verordnung über touristische Mietwohnungen, die 2024 in Kraft trat, bildet den Rechtsrahmen für die kurzfristige Vermietung von Wohnimmobilien. Ihr Hauptzweck besteht darin, sicherzustellen, dass für touristische Zwecke vermietete Wohnimmobilien überprüft werden und sichere, standardkonforme Dienstleistungen bieten.

Die Verordnung wurde auf Grundlage von Artikel 6 des Gesetzes Nr. 7464 vom 25. Oktober 2023 erlassen.

2. Genehmigungspflicht

Ab dem 1. Januar 2024 benötigen alle natürlichen und juristischen Personen, die Wohnimmobilien für touristische Zwecke vermieten möchten, eine Genehmigung für die Vermietung von Wohnimmobilien.

Für Vermietungen ohne Genehmigung werden Verwaltungsstrafen ab 100.000 TL pro Wohnimmobilie verhängt.

3. Antragsverfahren (Schritt für Schritt)
Wo kann ich den Antrag stellen?

Anträge können ausschließlich über E-Government eingereicht werden.

Per E-Mail, Post oder persönlich eingereichte Anträge sind ungültig.

Vor der Antragstellung erforderliche Unterlagen:

Für natürliche Personen:

Türkischer Personalausweis oder Personalausweis

Kopie der Eigentumsurkunde

Bei Miteigentum: Zustimmungserklärung aller Gesellschafter

Für Ausländer:

Reisepass und Aufenthaltserlaubnis

Für juristische Personen:

Steueridentifikationsnummer

Handelsregisternummer oder MERSIS-Nummer

Unterschriftsschreiben der bevollmächtigten Person

Unterlagen bei besonderen Umständen:

Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)

Bei gehobener Wohnqualität: Nachweis des Status

4. Unterlagen nach Wohntyp

Einfamilienhäuser

Wohnungen (Gebäude mit mehreren unabhängigen Einheiten)

Hochwertige Häuser (Gebäude mit Dienstleistungen wie Rezeption, Sicherheitsdienst und Pool)

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Wohntyp.

5. Erforderliche Angaben in der Genehmigung

Name/Firmenname des Genehmigungsinhabers

Dokumentnummer (beginnt mit dem Kennzeichen der Provinz)

Wohnadresse

Maximale Anzahl der Bewohner

Bedruckte Plakette (obligatorisch)

6. Verwendung der Plakette

Am Eingang aller genehmigten Wohneinheiten muss eine vom Ministerium erstellte Plakette angebracht sein.

Die Plakette muss folgende Angaben enthalten:

„Wohngebäude für touristische Zwecke“

Datum der Genehmigung

Adresse und Zertifikatsnummer der Wohneinheit.

7. Mindestanforderungen an Mietwohnungen

Mindestens ein Wohnbereich, eine Küche, ein WC/Bad und ein Bett müssen vorhanden sein.

Alle Geräte und Möbel müssen sauber, gepflegt und funktionsfähig sein.

Feuerlöscher, Rauchmelder, Notfallplan.

Warm-/Kaltwasser, Belüftung und grundlegende Komfortanforderungen.

8. Pflichten der Genehmigungsinhaber

Instandhaltung der Immobilie gemäß den festgelegten Spezifikationen.

Sicherstellung der Reinigungs- und Instandhaltungsverfahren bei Mieterwechseln.

Einhaltung des Gesetzes zur Identitätsanzeige.

Anbringen einer Plakette an sichtbarer Stelle in der Immobilie.

Keine zimmerweise Vermietung der Immobilie.

9. Inspektionen und Sanktionen

Das Gouverneursbüro führt alle zwei Jahre Inspektionen durch.

Für Immobilien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden Geldbußen verhängt.

Das Ministerium kann bei unangemessener Werbung einschreiten.

Hochwertiger Wohnraum wird ebenfalls vom Ministerium inspiziert.

10. Archivierung und Dokumentenspeicherung

Alle Antragsunterlagen und Inspektionsberichte werden digital archiviert.

Das Ministerium kann bei Bedarf Dokumente und Informationen anfordern. Die Angemessenheit der Werbung für Wohnimmobilien wird ebenfalls überprüft.

11. Werbe- und Marketingstandards

Die Werbung muss folgende Angaben enthalten:

Genehmigungsnummer und Lesbarkeit

Standort der Immobilie, Belegungskapazität

Zimmerausstattung, Einrichtungsmaterialien

Angebotene Dienstleistungen (Reinigung, Internet, Haustierverfügbarkeit)

Hausordnung

Werbung kann in digitalen oder Printmedien erfolgen.

12. Hochwertiges Wohnen: Übergangsprozess

Vor dem 1. Januar 2024 können Wohnungen, die bestimmte Dienstleistungen anbieten, automatisch als hochwertige Wohnungen gelten. Dazu gehören:

Rezeption

Sicherheit

Reinigung

Fitnessraum

Schwimmbad

Reinigung usw.

13. Umsetzung der Verordnung und zuständige Stellen

Die Verordnung wird vom Ministerium für Kultur und Tourismus umgesetzt.

Das Ministerium hat die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Umsetzung und die Vorschriften.

Das Ministerium kann Werbung entfernen, Informationen anfordern oder Sanktionen verhängen, wenn dies für notwendig erachtet wird.

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